FREDI BREUNIG

Fredis Glosse

Rosemarie und Tulpenheini (Hochdeutsch)

09.05.2017
Den alten Witz kennt ihr sicher schon: ein Vater wollte seinen neugeborenen Sohn beim Standesamt anmelden. Auf die Frage, wie der Kleine denn heißen soll, sagt er: „Tulpenheini.“ Daraufhin die Dame vom Standesamt: „Tut mir leid, aber diesen Namen gibt es leider nicht.“ „Komisch“, sagt da der Mann, „die Tochter von unserem Nachbarn heißt doch auch Rosemarie …...“. Ja, mit den Namen ist es so eine Sache. Aber manchmal ist es gut, wenn man keinen ausgefallenen, sondern einen Allerweltsnamen wie zum Beispiel „Michael“ hat. Folgender Fall war jetzt in München vor Gericht. Eine Frau war vor sieben (!) Jahren in einem Hotel und hatte vier Tage lang eine Affäre mit einem wildfremden Mann. Sie hat nichts von ihm gewusst, außer dass er Michael geheißen hat. Man ist sich näher gekommen und irgendwann so nah, dass neun Monate später ein strammer Bub auf die Welt gekommen ist, dem die Frau den Namen Joel gegeben hat. Das Problem war, dass der mutmaßliche Vater nicht mehr aufzufinden war und sie nur noch gewusst hat, dass er Michael geheißen hat. Sie hat beim Hotel nachgefragt, das hat aber nur gesagt, dass im Sommer 2010, als der kleine Joel gezeugt wurde, insgesamt vier Michaels im Hotel gewohnt haben und die grundsätzlich alle als Vater infrage kämen. Es war nichts zu machen für die Frau und so ist sie vor Gericht gegangen. Und das hat jetzt geurteilt, dass die Frau keinen Anspruch auf nähere Informationen vom Hotel hat. Begründung der Richterin, wörtlich: „Das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie ist wichtiger als der Anspruch der Mutter auf Unterhalt.“ Bautsch! Das genannte Recht ist also wichtiger und vor allem: billiger!!! Michael, oder Rainer, Christian, Walter, Günter, Franz oder so muss man also heißen, wenn man sich auf so etwas einlässt. Als Gotthold, Eustach oder gar Tulpenheini hättest du da nicht den Hauch einer Chance! Ja, wenn man zu seinem Recht kommen will, muss man sich schon etwas einfallen lassen. So wie die Frau, die wegen ihrer Scheidung bei ihrem Anwalt war und gemeinsam mit diesem nichts gefunden hat, was man ihren Mann hätte anhängen können. Arbeit, Finanzen, Verhalten - alles einwandfrei. „Und die Treue?“ hat der Anwalt gefragt. „Ja!!!“ hat die gute Frau gleich freudig gerufen. „Da packen wir ihn! Unser zweiter Bub ist nämlich nicht von ihm!“ Servus, der Eustach.

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